Spezielle Steuerregelung: Vereinfachtes Steuersystem

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Video: Spezielle Steuerregelung: Vereinfachtes Steuersystem

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Anonim

Seit 2013 wirken sich die Anschaffungskosten immaterieller Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte) nicht mehr auf die Möglichkeit der weiteren Anwendung des vereinfachten Steuersystems (vereinfachtes Steuersystem) aus, während die Anschaffungskosten des Anlagevermögens weiterhin eine Rolle spielen. Und es sollte nicht mehr als 100 Millionen Rubel sein.

Steuern für kleine Unternehmen
Steuern für kleine Unternehmen

Wenn eine Organisation beschließt, das Besteuerungsobjekt zu ändern, kann dies gemäß den Gesetzesänderungen bis spätestens 31. Dezember erfolgen. Das heißt, wenn Sie ein vereinfachtes Einkommensteuersystem anwenden und entscheiden, dass das Einkommen-Ausgaben-Steuersystem für Sie besser geeignet ist, müssen Sie dem IFTS den Objektwechsel bis zum 31. Dezember 2013 mitteilen. Eine Änderung des ausgewählten Objekts ist nach Abgabe der Mitteilung über den Übergang in diese Sonderregelung, aber vor Beginn des Jahres, ab dem Sie diese Sonderregelung anwenden, nicht mehr möglich. Beispielsweise hat eine Organisation eine Mitteilung über den Übergang von 2013 zu einem vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-Steuersystem eingereicht. Wenn sie später ihre Meinung ändern und beschließen, die USN 2013 mit einem anderen Objekt anzuwenden, ist nichts zu tun - und das ganze Jahr 2013 muss an einem vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-System arbeiten. Der Wechsel des Besteuerungsobjekts ist erst ab 2014 möglich.

Jetzt organisiere dasdiese besondere Steuerregelung anwenden, sind von der Notwendigkeit befreit, Wechselkursdifferenzen zu berücksichtigen, die sich aus der Neubewertung von Währungswerten und Verbindlichkeiten ergeben. Für sie ändert sich durch diese Neuerung im Großen und Ganzen nichts: Die von ihnen angewandte Kassenmethode schließt das Erscheinen solcher Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich aus, obwohl das Finanzministerium verlangt, dass positive Differenzen steuerlich berücksichtigt werden, negative Differenzen schon in die Ausgabenliste der Abgabenordnung aufgenommen.

Vereinfachtes Steuersystem
Vereinfachtes Steuersystem

Bis 2013 bestand eine Regelung, nach der die gezahlten Beiträge zur Pflichtversicherung die Steuer bzw. Vorauszahlung für den Zeitraum innerhalb der für denselben Zeitraum berechneten Beträge mindern. Das Finanzministerium und der Bundessteuerdienst haben diese Norm unterschiedlich verstanden. Aus Sicht des Finanzministeriums verringern vereinfachte Steuern die Höhe der im gleichen Zeitraum gezahlten Beiträge, unabhängig davon, wann sie angefallen sind. Der Föderale Steuerdienst ist der Ansicht, dass die Steuer nur um den Beitragsbetrag reduziert wird, der für dasselbe Quartal aufgelaufen und am Tag der Einreichung der vereinfachten Steuererklärung gezahlt wurde. Ab diesem Jahr enthält die Abgabenordnung einen besonderen Hinweis darauf, dass die Kleinunternehmersteuern um die in einem bestimmten Zeitraum gezahlten Beiträge im Rahmen der berechneten Beträge reduziert werden. Das heißt, der Standpunkt des Finanzministeriums ist in der Abgabenordnung der Russischen Föderation verankert.

In diesem Artikel wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steuer im Rahmen des vereinfachten Steuersystems nur um die Höhe des Krankengeldes gekürzt werden kann, das für die ersten 3 Tage des Krankenstands zu Lasten des Arbeitgebers gezahlt wird. Zuvor gab es in der Abgabenordnung keinen solchen Hinweis, und daher hatten viele „profitable“vereinfachende Menschen eine natürliche Frage: Ist dies möglich?die zu Lasten des Sozialversicherungsfonds gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zu versteuern? Darauf antwortete das Finanzministerium immer: "Nein, das geht nicht." Nun hat der Gesetzgeber die Stellung der Beamten direkt im Kodex verankert. Wenn außerdem Personenversicherungsverträge für Arbeitnehmer einer Organisation abgeschlossen wurden, die eine besondere Steuerregelung anwendet und deren Zahlungen die Höhe des Krankengeldes finanzieren, wird das Invaliditätsgeld nur in dem Betrag berücksichtigt, der nicht durch Zahlungen unter diesen gedeckt ist Verträge.

Umgekehrt werden Zahlungen im Rahmen dieser Abkommen ab 2013 auch den Steuerbetrag mit einem "profitablen" vereinfachten Steuersystem reduzieren. Richtig, nur wenn die Versicherungsleistungen darauf die Höhe der staatlichen Leistung nicht übersteigen. Gleichzeitig kann die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem nach wie vor auf alle diese Zahlungen nicht um mehr als 50 % reduziert werden.

Besonderes Steuerregime
Besonderes Steuerregime

Im Jahr 2013 kann diese besondere Steuerregelung noch angewendet werden, solange die Höhe des Einkommens 60 Millionen Rubel nicht übersteigt. Wenn außerdem seit 2013 das „vereinfachte“System mit dem Patentsystem kombiniert wird, müssen bei der Bestimmung der Grenze die Einkünfte aus beiden Steuerregelungen berücksichtigt werden. Ab 2014 muss die Einkommensgrenze für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems durch den Deflatorkoeffizienten indexiert werden. Der Wert des Koeffizienten und die Reihenfolge der Indexierung sind die gleichen wie für die 45-millionste Grenze für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem.

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