Gegenstand und Gegenstand der Versicherung: Grundbegriffe, Klassifikation der Versicherung
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Anonim

Im Vertragsverhältnis, in der Rechtspraxis, im Zivilrechtsverkehr begegnet man häufig den Begriffen „Gegenstand“und „Subjekt“. Versicherungen sind der gleiche weite Bereich von Beziehungen, aber nicht rechtlich, sondern kommerziell. Daher gibt es in diesen Beziehungen ebenso Teilnehmer mit ihren Erwartungen und Interessen. Was ist unter Versicherungsgegenstand und Versicherungsgegenstand zu verstehen?

Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung

Was ist Versicherungsgegenstand?

Ein Subjekt ist zuallererst ein aktiver Teilnehmer an jedem Prozess, ein Ausführender einer Aktivität, der Aktionen ausführt, um ein Ergebnis zu erzielen.

Zum Beispiel ist das Subjekt im Rechtsbereich eine Person mit einem physischen oder rechtlichen Status, die Rechte und Pflichten hat.

Im Versicherungswesen ist ein solcher Teilnehmer die Versicherungsgesellschaft (Versicherer) selbst, die Versicherungstätigkeiten ausführt. Es ist jedoch bekannt, dass für die Entstehung von kommerziellenBeziehungen erfordern mindestens zwei Parteien. Eine weitere aktive Partei in der Versicherung sind die Versicherten und die Begünstigten. Sie werden auch als Subjekte fungieren.

Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung

Was ist der Versicherungsgegenstand?

Das Objekt ist normalerweise das, worauf die Handlung oder Aktivität gerichtet ist, es ist passiv. Das Objekt ist untrennbar mit dem Subjekt verbunden. Die Aktivität des Subjekts ist genau auf das passive Objekt gerichtet.

Im Gesetz ist der Gegenstand eine Reihe verschiedener Vorteile, in Bezug auf die Eigentum oder andere Rechtsverhältnisse entstehen können.

In der Versicherung geht es um materielle Interessen, auf die sich die Versicherung eigentlich richtet. Dies ist das Interesse des Versicherten, ein bestimmtes Risiko zu versichern. Die Definition von „Eigentumsinteressen“ist gebräuchlicher.

Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung

Was ist Versicherungsgegenstand?

Damit ist klar, was Gegenstand und Gegenstand der Versicherung ist. Die Versicherungssubjekte sind die unmittelbar am Geschäft Beteiligten, das Objekt ist das, worauf die Tätigkeit der Subjekte abzielt – die Vermögensinteressen des Versicherten und des Begünstigten. Was genau versichern wir? Was genau bezweckt der Versicherungsschutz?

Es gibt noch einen weiteren wesentlichen Begriff in der Versicherung - das Thema Versicherung. Es ist etwas Greifbares, mit dem die Versicherung direkt verbunden ist. Schließlich kann man Eigentumsinteressen nicht alleine versichern, sie müssen mit etwas verbunden sein, genauer gesagt gegen Beschädigung oder Verschwinden von etwas.sie können in der Zukunft auftreten. Der Versicherungsgegenstand ist das, was die Versicherungsgesellschaft zur Versicherung übernimmt.

Verwandte Konzepte und Begriffe

Versicherungszinsen (oder Sachzinsen) sind die zum Zeitpunkt der Versicherung noch nicht bestehenden Kosten, die dem Versicherten oder Anspruchsberechtigten im Falle eines versicherten Ereignisses im Zusammenhang mit dem Tod oder der Beschädigung der Person entstehen könnten Gegenstand der Versicherung. Bei den Begriffen Objekt und Subjekt der Versicherung ist dies das Objekt, auf das die Tätigkeit des Subjekts gerichtet ist.

Ein Versicherungsfall ist ein Ereignis, das gegen den im Versicherungsvertrag vorgeschriebenen Willen des Versicherten und des Versicherten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann. Wenn es soweit ist, zahlt das Vereinigte Königreich Geld in Form einer Versicherungsleistung.

Versicherungsleistung ist der Geldbetrag, den das Versicherungsunternehmen bei Eintritt eines Versicherungsfalles an den Versicherten oder Anspruchsberechtigten aus dem Versicherungsvertrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zahlt.

Versicherungssumme - die im Einzelfall vertraglich festgelegte Höhe der Leistung des Versicherers bei Eintritt des einen oder anderen Versicherungsfalls.

Versicherungsklassifikation
Versicherungsklassifikation

Versicherungsklassifikation

Es gibt viele Arten und Formen von Versicherungen, im Folgenden sind die wichtigsten aufgeführt:

1. Je nach Versicherungswille und Versicherungsbedarf gibt es Pflicht- und freiwillige Versicherungen.

Bei der Pflichtversicherung ist der Staat der Initiator, der auf gesetzlicher Ebene Pflichtversicherungspflichten schafft. Beispielesolche Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung (OSAGO), die obligatorische Krankenversicherung (CHI).

Bei der freiwilligen Versicherung trifft die Entscheidung über den Versicherungsbedarf der Versicherte, sofern er einen solchen hat.

2. Je nach Versicherungsgegenstand und den Kriterien des Vermögensinteresses gibt es Personen-, Sach-, Risiko- sowie Haftpflichtversicherungen.

Personenversicherungen zielen darauf ab, das Leben und die Gesundheit einer Person zu versichern, können kurzfristig (bis zu 1 Jahr) und langfristig (bis zu 25-30 Jahre) sein, können kombiniert werden, einschließlich einer kapitalgedeckten Komponente. Auch die Krankenversicherung fällt in diese Kategorie.

Die Sachversicherung zielt darauf ab, die materiellen Folgen von Risiken zu neutralisieren, die mit der Beschädigung oder dem Verlust von Eigentum (Immobilien, Autos usw.) verbunden sind.

Risikoversicherungen decken finanzielle Risiken ab, wie z. B. die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen im Handelsverkehr.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden Dritter bei Verschulden des Versicherten. Ein markantes Beispiel ist die bekannte obligatorische Art der OSAGO-Versicherung.

Beispiele für Objekte und Subjekte
Beispiele für Objekte und Subjekte

Die Begriffe Subjekt, Objekt und Subjekt in Abhängigkeit von den Versicherungsarten

Je nach Art der Versicherung ändern sich auch die definierenden Begriffe. Jede Art hat ihren eigenen Gegenstand, Gegenstand und Gegenstand der Versicherung. Obwohl mit einer kleinen Einschränkung - Themen aus der ArtVersicherung ändert sich nicht, mit Ausnahme der Eigentumsform (juristische oder natürliche Personen) und der Zusammensetzung der Beteiligten.

Der Gegenstand, Gegenstand und Gegenstand der obligatorischen OSAGO-Versicherung wird also sein:

  • Selbsthaftung gegenüber Dritten (Betreff);
  • Versicherungsunternehmen, Versicherungsnehmer bei einem Unfall durch Verschulden des Versicherungsnehmers verletzt (Subjekte);
  • Vermögensinteresse an der Kostenübernahme des Unfallopfers durch den Versicherten (Gegenstand).

Außerdem ist das Eigentumsinteresse nicht der Eigentümer des verunfallten Autos, sondern der Versicherte als Verursacher dieses Unfalls.

Gegenstand, Gegenstand und Gegenstand der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind:

  • Versicherte und ihre Gesundheit (Subjekt);
  • Versicherungsgesellschaft, Staat oder Unternehmen (Subjekte);
  • Eigentumsanteil in Form von kostenloser medizinischer Versorgung (Gegenstand).

In der freiwilligen Lebens- und Krankenversicherung wird das Subjekt der Versicherte und sein Leben und seine Gesundheit, das Subjekt - das Versicherungsunternehmen, die Versicherten und Anspruchsberechtigten, das Objekt - die Vermögensinteressen der Versicherten und Anspruchsberechtigten zugeordnet Tod der versicherten Person oder Gesundheitsverlust. Subjekte und Objekte der Krankenversicherung in freiwilligen Arten sind gleich.

In der Sachversicherung sind der Gegenstand Gebäude, Häuser, Wohnungen und der Gegenstand die mit ihrer Zerstörung oder Beschädigung verbundenen Vermögensinteressen des Versicherten.

Subjekt, Subjekte und Gegenstände der Sozialversicherung –Versicherte, deren Kreis gesetzlich bestimmt ist (Subjekt); Sozialversicherungsträger, staatliche, haush altsmäßige und private Arbeitgeber (Subjekte); materielle Interessen des Versicherten und seiner Familienangehörigen bei Eintritt von Ereignissen, deren Liste auf gesetzlicher Ebene bestimmt wird (Gegenstand).

Gegenstände und Gegenstände der Pflichtversicherung
Gegenstände und Gegenstände der Pflichtversicherung

Schlussfolgerung

Daher wird deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Begriffen „Gegenstand“, „Gegenstand“und „Gegenstand“der Versicherung gibt. Primäres Thema ist, was der Versicherungsschutz bezweckt, was den Versicherungsbedarf im Allgemeinen bestimmt. Wenn es zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gibt, das der Versicherungsnehmer schätzt, dann entsteht der Versicherungsgegenstand. Nämlich Eigentumsinteressen oder einfacher potenzielle Verluste, die im Zusammenhang mit einer Beschädigung oder Zerstörung dieses Eigentums entstehen können. Und erst dann können wir über die subjektiven Komponenten sprechen. Denn die Nachfrage schafft das Angebot, und nicht anders.

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