Sachversicherung

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Der Begriff „Sachversicherung“umfasst die gesetzliche Definition von Versicherungen für die Interessen juristischer und natürlicher Personen. Versicherer bilden ein bestimmtes Geldkonto, über das bestimmte Versicherungsfälle bezahlt werden. Heute hat sich der Kreis der Versicherer erweitert, der Begriff „Sachversicherung“hat sich verändert. Was bedeutet das jetzt?

Sachversicherung
Sachversicherung

Die Neufassung des Versicherungsgesetzes sieht die Sachversicherung von Privatpersonen im Zusammenhang mit ihren Interessen an der Nutzung, dem Besitz und der Verfügung über Eigentum vor.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag mit Bürgern abschließt, verpflichtet sie sich, diese für den an diesem Eigentum verursachten Schaden zu entschädigen. Die zivilrechtliche Haftung hat mehrere charakteristische Merkmale:

- Eigentumsrecht;

- Zivilrecht, das die Verantwortung von zwei Beteiligten umfasst, die miteinander zivilrechtliche Beziehungen eingegangen sind;

- die Höhe der Haftung abhängig von der Höhe des verursachten Schadens.

Die Sachversicherung kann in zwei Formen abgeschlossen werden: obligatorisch und freiwillig.

EigentumEinzelversicherung,
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Im Falle einer freiwilligen Sachversicherung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten wird eine Vereinbarung getroffen oder eine Versicherungsordnung auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung erstellt. Alle Bedingungen müssen in diesen Dokumenten angegeben werden.

Wenn es sich um eine obligatorische Sachversicherung handelt, sollte die zivilrechtliche Haftung gesetzlich geregelt werden. Daher muss diese Art der Versicherung notariell beglaubigt werden.

Sachversicherung ist eine der Branchen. Dabei fungieren Vermögen und Vermögensinteressen als Versicherungsverhältnisse. Eine Sachversicherung ist aus wirtschaftlicher Sicht eine Entschädigung für Schäden, die durch ein Versicherungsereignis entstehen.

Sachversicherung ist
Sachversicherung ist

Der Versicherte kann sein eigenes Eigentum sowie Eigentum in seinem Besitz, seiner Verfügung und seinem Gebrauch versichern. Dies können Land- und Lufttransport, Fracht, Gebäude und Strukturen, Tiere, Ausrüstung, Feldfrüchte, eine Farm und mehr sein.

Versicherte Gegenstände werden unterteilt in Hausrat, Gebäude, Fahrzeuge und Tiere. Wenn Tiere bei Tod, Zwangsschlachtung durch Naturkatastrophen, Infektionskrankheiten oder Feuer versichert sind, sind sie auf der Grundlage des Buchwerts von 70 % versichert. Kleine Nutztiere dürfen freiwillig versichert werden. Sie sind zusammen mit dem Gebäude und dem Hausrat zum vollen Wert versichert. Dies erfolgt im Rahmen einer separaten Sachversicherung zGehöft.

Wenn es sich bei der Sachversicherung um Häuser, Garagen oder Wirtschaftsgebäude handelt, beträgt die Pflichtversicherung 40 % ihres Wertes laut staatlicher Veranlagung und die freiwillige Versicherung 60 %.

Es ist zu beachten, dass Banknoten, Urkunden, Manuskripte, Wertpapiere, Edelmetallprodukte und Antiquitäten nicht versicherungspflichtig sind.

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