Disziplinarstraftaten und Arten der Disziplinarhaftung

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Video: Disziplinarstraftaten und Arten der Disziplinarhaftung

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Anonim

Arbeitsdisziplin und Verantwortung für deren Verletzung ist in jeder Institution wichtig.

Personen, die ein Disziplinarvergehen begangen haben, werden disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Sehen wir uns dieses Problem genauer an.

Ein Disziplinarvergehen ist eine unangemessene Erfüllung oder Nichterfüllung von Arbeitspflichten durch einen Mitarbeiter. Was zeichnet ihn aus?

Disziplinarvergehen
Disziplinarvergehen

Ein Disziplinarvergehen zeichnet sich durch folgende zwingende Elemente aus:

  • Schuld;
  • Arbeitsunfähigkeit (Fehlleistung);
  • Illegalität;
  • das Bestehen eines Zusammenhangs zwischen den rechtswidrigen Handlungen der Mitarbeiter und den Folgen.

Die Handlung oder Unterlassung eines Arbeitnehmers wird als rechtswidrig anerkannt, wenn gegen eine bestimmte arbeitsrechtliche Pflicht verstoßen wird, die im entsprechenden Rechtsakt vorgesehen ist.

Das Verschulden von Mitarbeitern bei rechtswidrigen Handlungen kann sowohl in Form von Vorsatz als auch in einfacher Fahrlässigkeit ausgedrückt werden. Wenn die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Arbeitspflichten durch den Arbeitnehmer nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, dann betrachten Sie dieses Verh alten alsDisziplin ist sinnlos. Diese Regel gilt in jedem Fall.

Disziplinarmaßnahmen sind…
Disziplinarmaßnahmen sind…

Ein Disziplinarvergehen liegt nicht vor, wenn der Mitarbeiter rechtswidrige Handlungen vorgenommen hat, die nicht mit den Arbeitspflichten zusammenhängen.

Die Nichterfüllung der Arbeitspflichten drückt sich darin aus, dass der Arbeitnehmer genau die arbeitsvertraglichen oder arbeitsrechtlichen Pflichten nicht erfüllt.

Wenn mindestens ein Element fehlt, wird dies nicht als Disziplinarvergehen betrachtet, d. h. der Mitarbeiter sollte nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Eine solche disziplinarische Verantwortung ist relevant, wenn gegen einen Mitarbeiter wegen begangenen Fehlverh altens disziplinarische Sanktionen verhängt werden. Auch diese Regel ist strikt einzuh alten. Es gibt zwei Arten von Disziplinarverantwortung: allgemeine und besondere.

Allgemeines gilt auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Regelungen. Diese Art der Haftung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter mit Ausnahme derjenigen, die eine besondere Verantwortung tragen.

Das Arbeitsgesetz sieht drei Arten von internen Arbeitsvorschriften vor: Standard, lokal und sektoral. Arbeitgeber und dementsprechend auch Arbeitnehmer müssen sich strikt daran h alten, sonst handelt es sich um ein Disziplinarvergehen.

Disziplin und Verantwortung für ihre Verletzung
Disziplin und Verantwortung für ihre Verletzung

Besondere Verantwortung wird auf der Grundlage von Vorschriften wie Geschäftsordnungen und Disziplinarordnungen übernommen. Es gilt nur für eine bestimmte Personengruppe.

Der Zweck der Sonderhaftung besteht im Gegensatz zur allgemeinen Haftung darin, dass Verstöße mit höheren Strafen belegt werden.

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine der Disziplinarstrafen anzuwenden, wenn ein Disziplinarvergehen begangen wurde. Zu den Disziplinarstrafen gehören: Entlassung, Geldstrafe, Verweis und Bemerkung. Für Beamte, Staatsbedienstete und Militärangehörige gelten andere Disziplinarmaßnahmen.

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